EUROPAWAHL

Europawahl

Allgemeines zu Europawahlen

Mit der Europawahl werden alle fünf Jahre die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt. Es handelt sich um eine Direktwahl, bei der die Stimme für eine kandidierende Partei abgegeben wird. Welche Kandidatinnen/Kandidaten in das Europäische Parlament einziehen bestimmt sich – abhängig vom Wahlergebnis – nach deren Reihung innerhalb der Partei und dem Ergebnis der Auswertung der Vorzugsstimmen. Österreich ist derzeit durch 19 Mitglieder (von insgesamt 705) im Europäischen Parlament vertreten.

Das Europäische Parlament vertritt alle Bürgerinnen/Bürger der EU-Mitgliedstaaten und hat weitreichende Befugnisse, wie z.B. die Mitwirkung an der Gesetzgebung in der EU oder demokratische Kontrollrechte in Bezug auf die EU-Institutionen.

Jeder Staat wählt seine Abgeordneten nach den eigenen rechtlichen Bestimmungen. In Österreich wird der Ablauf der Wahl durch die Europawahlordnung geregelt. Die Europawahl erfolgt nach dem Verhältniswahlrecht, wobei das österreichische Bundesgebiet als einheitlicher Wahlkörper gilt. Sie erfolgt allgemein, frei, geheim und unmittelbar. So wie bei Nationalratswahlen können auch bei Europawahlen Vorzugsstimmen vergeben werden. Auch in anderen Aspekten, v.a. organisatorischer Natur, gleicht die Europawahl im Wesentlichen einer Nationalratswahl (z.B. bei der Möglichkeit, per Briefwahl oder vor einer "fliegenden Wahlkommission" abzustimmen etc.).

Auslandsösterreicher

Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland (Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher) haben das Recht, an Europawahlen in Österreich teilzunehmen und die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments zu wählen. Hierfür ist eine Eintragung in die Europa-Wählerevidenz in Österreich erforderlich.

Jene Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher, die ihren Hauptwohnsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union haben, haben das Recht, wahlweise die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments oder die Abgeordneten ihres Gastlandes zu wählen. Für die Wahl der österreichischen Mitglieder muss beim Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz eine förmliche Erklärung dazu abgegeben werden.

Andere EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich

Andere EU-Bürgerinnen/andere EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich können ebenfalls entscheiden, ob sie die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments oder die Abgeordneten ihres Herkunftsmitgliedstaates wählen möchten. Für die Wahl der österreichischen Mitglieder ist eine Eintragung in die Europa-Wählerevidenz in Österreich erforderlich. Bei diesem Antrag muss eine förmliche Erklärung abgegeben werden, die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wählen zu wollen.

An einer Wahl können nur Wahlberechtigte, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis enthalten sind, teilnehmen. In dieses können Sie vor der Wahl in einem bestimmten Einsichtszeitraum Einsicht nehmen und gegebenenfalls einen Berichtigungsantrag dagegen stellen. Nähere Informationen zur Erfassung der Wahlberechtigten (Wählerevidenz, Wählerverzeichnis) finden sich auf oesterreich.gv.at.

Bei der Europawahl ist die Stimmabgabe auch mittels Wahlkarte – in jedem Wahllokal oder in Form der Briefwahl – möglich. Bei Bedarf kann der Besuch durch eine besondere Wahlbehörde ("Fliegende Wahlkommission") angefordert werden.

Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland (die auf Antrag in einer österreichischen Gemeinde in die Wählerevidenz eingetragen sind) sowie Personen, die sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten, haben die Möglichkeit der Stimmabgabe im Ausland mittels Briefwahl.

Eintragung Wählerevidenz für Uniosbürger